Das Demokratieverständnis der Altparteien, oder: Wie die AfD in den Parlamenten behandelt wird

Christoph Braun [CC0], via Wikimedia Commons https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/ed/Plenarsaal_Hamburgische_B%C3%BCrgerschaft_IMG_6403_6404_6405_edit.jpg

THÜRINGEN – Einige Beispiele, wie die Altparteien mit Hilfe ihrer Machtpositionen die AfD-Abgeordneten daran hindern wollen, ihr Recht im Parlament wahrzunehmen, ihren politischen Willen auszudrücken:

 

 2017_08_17 AfD erhält kein Rederecht im Thüringer Landtag

2017_07_14 Nordkorea ist nicht gleich Nordkorea

Rot-Rot-Grün unter Bodo Ramelow (Die Linke) zeigt, wie diktatorisch und vom Geist des DDR-Regimes durchdrungen das linkspolitische Spektrum ist. Wird die AfD-Fraktion von führenden Politikern der Koalition in eine Reihe mit Nordkorea gestellt, findet das die Zustimmung des Landtagspräsidiums. Greift der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner diesen Vorwurf in seiner Erwiderung auf und spielt diesen Ball in das Feld einer von ehemaligen Stasi-Zuträgern durchsetzten Regierungskoalition zurück, wird ihm das Rederecht entzogen. Zudem wird er unter Beifall der linken Parteien aus dem Plenarsaal geworfen. (CJ)

 

2017_04_07 Sylvia Brettschneider (SPD): im Parlament „Landsleute“ zu sagen ist ungebührlich

Bretschneider untersagt das Wort "Landsleute"

+++ Landtagspräsidentin geschockt: Landsleute im Parlament +++Bretschneider untersagt AfD-Abgeordneten das Wort „Landsleute“

Posted by AfD-Fraktion Mecklenburg-Vorpommern on Donnerstag, 6. April 2017

 

2017_03_01 Um einem Parlamentarier der AfD das Wort zu entziehen, scheint jedes Mittel „recht“

 

2017_02_01 Sylvia Brettschneider (SPD): Frau Präsident zu sagen führt zu einem Ordnungsruf und dann zum Redeverbot

Das kommt dabei heraus, wenn man sich an die Geschäftsordnung des Landtags hält. dort steht nämlich:

§3(2) Der Präsident übt das Hausrecht und die Ordnungsgewalt im Landtag aus. Ohne seine Zustimmung darf in den Räumen des Landtages

Das bedeutet also: Die Frau Präsident will den Redner zwingen sich nicht an die Geschäftsordnung des Landtags zu halten, weil sie sich ggf. für moralisch höherwertig, als das geltende Recht hält.

 

2017_01_10 Prof Dr Ralph Weber (AfD) zeigt Genderwahnsinn am Beispiel der Landtagspräsident*in auf